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   BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88   

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https://dejure.org/1993,7503
BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88 (https://dejure.org/1993,7503)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1993 - VI R 148/88 (https://dejure.org/1993,7503)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1993 - VI R 148/88 (https://dejure.org/1993,7503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus religiösen Gründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88
    Trotz Weiterführung des ursprünglichen Familienhaushalts (durch Unterstützungszahlungen und gelegentliche Besuche), der aber nicht mehr den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, wird die doppelte Haushaltsführung mit der Gründung des zweiten Hausstandes beendet (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; VI R 142/87, BFHE 152, 537, BStBl II 1988, 584, sowie VI R 209/84, BFH/NV 1988, 706).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88
    Trotz Weiterführung des ursprünglichen Familienhaushalts (durch Unterstützungszahlungen und gelegentliche Besuche), der aber nicht mehr den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, wird die doppelte Haushaltsführung mit der Gründung des zweiten Hausstandes beendet (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; VI R 142/87, BFHE 152, 537, BStBl II 1988, 584, sowie VI R 209/84, BFH/NV 1988, 706).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84

    Anforderungen an Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei der

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88
    Trotz Weiterführung des ursprünglichen Familienhaushalts (durch Unterstützungszahlungen und gelegentliche Besuche), der aber nicht mehr den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt, wird die doppelte Haushaltsführung mit der Gründung des zweiten Hausstandes beendet (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; VI R 142/87, BFHE 152, 537, BStBl II 1988, 584, sowie VI R 209/84, BFH/NV 1988, 706).
  • BFH, 26.11.1997 - IX B 47/97

    Dauerndes Getrenntleben und doppelte Haushaltsführung

    Das FA hat selber in seiner Beschwerde auf die Rechtsprechung des BFH zur Frage der doppelten Haushaltsführung in den Fällen hingewiesen, in denen ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin zusammenzieht (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    Wird der ursprüngliche Familienhaushalt zwar weitergeführt, ist er aber nicht mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers, wird die doppelte Haushaltsführung mit der Gründung des zweiten Hausstands beendet (Senatsurteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; VI R 142/87, BFHE 152, 537, BStBl II 1988, 584; VI R 209/84, BFH/NV 1988, 706; vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 VI B 88/11, BFH/NV 2012, 945).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12092/09

    Doppelte Haushaltsführung Auf dem elterlichen Grundstück gemeinsam mit den Eltern

    Der BFH interpretiert dies in seiner neueren Rechtsprechung, der der Senat folgt, in der Weise, dass zum Hausstand des Steuerpflichtigen aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt hinzutreten muss (BFH, Urteil vom 05. März 2009 - VI R 58/06, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2009, 1012, in Abgrenzung zu der früher geforderten "Aufspaltung" eines zunächst einheitlichen Hausstandes durch die Begründung einer zweiten Wohnung am Beschäftigungsort - vgl. insoweit die Urteile vom 25. März 1993 - VI R 148/88, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes [BFH/NV] 1993, 538, sowie vom 11. Mai 1995 - IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Eine doppelte Haushaltsführung endet unter anderem, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand am Beschäftigungsort gründet und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dorthin verlegt (BFH, Urteile vom 25.03.1988 VI 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582 und vom 25.03.1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993 ,538).
  • FG Hamburg, 16.10.2001 - VI 148/01

    Lebensmittelpunkt eines in fester Partnerschaft lebenden Arbeitnehmers

    Begehrt ein verheirateter Arbeitnehmer den Abzug seiner Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung, so muss er regelmäßig allein am Beschäftigungsort wohnen (BFH v. 25.03.1993, VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538; Schmidt, EStG , 20. Aufl. 2001, § 9 , Rdnr. 141f, auch zu den von der Rspr. zugelassenen Ausnahmen).
  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 12 K 179/00

    Beendigung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung durch Auszug

    Dies muss dann auch für den umgekehrten Fall gelten, wie sich auch aus dem Urteil des BFH vom 25.03.1993 VI R 148/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Urteile des BFH -BFH/NV-1993, 538, ableiten lässt.
  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 499/94

    Keine Umwandlung einer privaten doppelten Haushaltsführung in

    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur abziehbar sind, wenn die Aufsplitterung eines zunächst einheitlichen Hausstandes durch die Begründung einer zweiten Wohnung am Beschäftigungsort beruflich veranlaßt gewesen ist (Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322 , BStBl II 1975, 607 [608]; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 137, 37, BStBl II 1982, 297 [299], vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538 und vom 11. Mai 1995 IV R 6/94, BFH/NV 1995, 1057).
  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

    Andererseits können sich die Umstände derart wesentlich verändern, daß von einer Beendigung einer einmal beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung ausgegangen werden muß (vgl. Urteil des BFH vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538).
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